Der JAEB hat nun eine eigene WhatsApp Gruppe für die Elterbeiräte/Elternräte der Stadt Rartingen ins Leben gerufen. Dies soll den Austausch innerhalb der Elternvertreter intensivieren und der JAEB wird zukünftig wichtigen Informationen ebenfalls über diesen Kanal kommunizieren.
Hier könnt ihr der Gruppe beitreten.
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Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel ist am 6. Dezember 2024 in Kraft getreten.
§ 15 PersVO - Akuter Personalnotstand
"In Zeiten nicht absehbarer Personalausfälle kann das Landesjugendamt erlauben, verstärkt mit Ergänzungskräften zu arbeiten. Eine pflichtgemäße Personalplanung nach § 28 Abs.1 Satz 5 KiBiz berücksichtigt gewöhnliche Ausfallzeiten. Bei darüberhinausgehenden, nicht absehbaren Personalengpässen (z.B. Beschäftigungsverbot oder außergewöhnliche Krankheitswellen) ist es nun möglich, einen Antrag nach § 15 PersVO zu stellen. Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, dass Wohl der Kinder zu beeinträchtigen, sowie die bevorstehende Schließung der Einrichtung, sind nach § 47 9 Abs.1 SGB VIII anzuzeigen. Diese Meldepflicht geht einem Antrag nach § 15 PersVO voraus. Für die Aufrechterhaltung eines planmäßigen Betreuungsbetriebes, ermöglicht § 15 PersVO den verstärkten Einsatz von Ergänzungskräften (nicht: Kräfte, die nach Teil 2 „auf Ergänzungskraftstunden“ eingesetzt werden). Liegen die Voraussetzungen nach § 15 PersVO vor, kann die entsprechende Erlaubnis für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen, in der Regel nur einmal pro Kindergartenjahr, erteilt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist die Erteilung einer Erlaubnis von zwei mal drei Wochen anstatt von sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich." (siehe Begleitschreiben)
Zum ausführlichen Gesetzestext sowie dem Begleitschreiben des Ministerium.